Unser Recht auf medizinische Versorgung

Seit über einem Jahr verspricht der G-BA, eine Erprobungsstudie zur Liposuktion des Lipödems durchzuführen, um herauszufinden, ob diese eine sichere und nachhaltige Behandlungsmethode ist. Während die Krankenkassen zuvor durchaus häufig die Liposuktion des Lipödems im Rahmen von Einzelfallentscheidungen bezahlt haben, sind nun seit über einem Jahr und für weitere Jahre keine Einzelfallentscheidungen mehr möglich, weil die Krankenkassen sich darauf zurückziehen, dass die Ergebnisse der G-BA-Studie abzuwarten seien. Währenddessen schreitet der Krankheitsverlauf weiter fort. Die Betroffenen leiden, die Lipödeme verschlimmern sich und es entstehen zahlreiche Sekundärerkrankungen (die auch das Gesundheitswesen wirtschaftlich belasten).

Hier finden Sie einige wichtige Fakten, die die Darstellung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen (G-BA) und viele der aktuellen Medienberichte einfach auslassen:

  • Die konventionelle Therapie des Lipödems besteht in Manueller Lymphdrainage und dem Tragen von Kompressionsbekleidung. Sie beansprucht durchschnittlich zwei bis drei Stunden Zeitaufwand täglich, hält das Fortschreiten der Erkrankung aber kaum auf.
  • Viele Betroffene werden berufs- und erwerbsunfähig.
  • Die psychischen Belastungen der Betroffenen durch Schmerzen, Stigmatisierung und Einschränkungen haben auch massive Auswirkungen auf Partner, Familien und vor allem die Kinder der Betroffenen.
  • Es ist sehr schwer für Betroffene, einen wirklich fachkundigen Arzt zu finden, der Sie adäquat betreut. Im Medizinstudium findet das Lipödem bislang kaum statt. Dieser Umstand ist absolut inakzeptabel. Die wahren Expertinnen für das Lipödem sind daher die Patientinnen: in den Sozialen Medien finden sie sich in Gruppen zu Zehntausenden zusammen, um sich gegenseitig zu helfen.
  • Durch das fehlende ärzliche Fachwissen kommt es zu sehr späten Diagnosen mit quälendem Krankheitsverlauf bis in hohe Stadien.
  • Seit einer Anpassung der Heilmittelrichtlinie im Mai 2017 wurde wohl der Bedarf der hohen Stadien und in Kombination mit Lymphödem verbessert, nicht aber der Anfangsstadien des reinen Lipödems. So verschreiben Ärzte keine Lymphdrainage mehr an Patientinnen in Stadium I.
  • Patientinnen müssen um eine bedarfsgerechte Versorgung kämpfen - häufig vergeblich.

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Externe Infos

10. April 2019

die-pflegebibel.de hat einen wertvollen Beitrag über die eigenen Rechte und Pflichten bei einer MDK-Begutachtung verfasst.